Medizinische Informationen

Konzessionen

Wir bestätigen, dass unser Haus …

… nach § 6, § 7 und § 8 BVO beihilfefähig ist.

… zu allen Krankenkassen nach § 111 Abs. 2 SGB V zugelassen ist.

…die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 2 SGB V erfüllt.

… nach § 30 GewO konzessioniert ist

… eine medizinische Rehabilitationseinrichtung ist, in der stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (früher Sanatoriumsbehandlung bzw. Heilkur genannt) im Sinne des § 29 (1) Punkt 3 BayBhV durchgeführt werden.

Medizinische Leitung

Dr. med. Peter Becker

Dr. med. Peter Becker

Ärztliche Leitung

Facharzt für Allgemeinmedizin und Naturheilverfahren, Kurarzt

Friedrich Bauer

Friedrich Bauer

Ärztliche Leitung

Facharzt für Allgemeinmedizin, Allergologe, Kurarzt

Indikationen und Heilanzeigen

Unterschiedlichste Beschwerden oder Krankheitsbilder können als Indikationen für eine Kur dienen.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne und jederzeit persönlich weiter. Kontaktieren Sie uns einfach und profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung – am besten telefonisch.

Orthopädische und rheumatologische Erkrankungen

Bandscheibenvorfall, Arthrosen der großen und kleinen Gelenke, akute und chronische Wirbelsäulenbeschwerden, Verspannungen, Myogelosen, Gelenk- und Weichteilrheumatismus

Stoffwechselstörungen

Übergewicht, Diabetes mellitus, Fettstoffwechselstörung, Gicht, Metabolisches Syndrom

 

Herz-Kreislaufstörungen

Hypertonie, koronare Herzkrankheit, periphere Durchblutungsstörung, Zustand nach Herzinfarkt, Zustand nach Bypass-Operation

Gastroenterologische Erkrankungen

Gastritis, Reizdarm, Morbus Crohn, Lebensmittelunverträglichkeiten (z.B. Gluten, Laktose, Fructose usw.), Verdauungsschwäche, Blähungen, Verstopfung, Darmverpilzung, etc.

 

Krankheiten der Atmungsorgane

Obstruktive Atemwegserkrankungen wie chronische Bronchitis, Asthma bronchiale

Psychosomatische sowie psychovegetative Erkrankungen

Psychovegetative Erschöpfung, Burn-Out-Syndrom, Depression, Verlustangst, Trennungsschmerz, Trauer

Stationäre Heilbehandlungen

Stationäre Heilbehandlung, stationäre Sanatoriumsbehandlung oder Privatkuren:

Kostenträger: Gesetzliche oder Private Krankenkassen / Beihilfe / Selbstzahler

Beinhalten ein individuell auf den Krankheitszustand abgestimmtes Therapiekonzept einschließlich der notwendigen Diagnostik und den verschiedenen Diäten. Bei den gesetzlichen Krankenkassenkuren sind alle Leistungen eingeschlossen. Zuzahlung im Höchstfall 10,– € pro Tag.

Bei den Beihilfekuren werden je nach Beihilfestatus und Versicherungsbedingungen der privaten Krankenkassen die Kosten erstattet. Ärztliche Leistungen werden zu 100 % erstattet, Heilbehandlungen können zum Teil von den beihilfefähigen Höchstsätzen abweichen.

Abrechnungsmodalitäten bei Versicherten der PBeaKK im Rahmen einer stationären Sanatoriumsbehandlung:

Kostenträger: Postbeamtenkrankenkasse – Mitglied A oder B

Die PBeaKK gibt Ihnen die Möglichkeit, zwischen Pauschalabrechnung und detaillierter Abrechnung zu wählen. Entscheiden Sie sich für die detaillierte Abrechnung, haben Sie viele Vorteile:

  • Status eines Privatpatienten
  • Eigenbehalt bei anderen Indikationen berechnen wir Ihnen vor Kurantritt

Gern teilen wir Ihnen telefonisch mit, wie hoch Ihr individueller Eigenanteil wäre, wenn Sie sich für die detaillierte Abrechnung entscheiden. Eine schriftliche Bestätigung hierüber garantiert Ihnen, dass dieser geringe Eigenanteil verbindlich für Sie ist.

Ambulante Kuren

Freie Heilkur für Beihilfeberechtigte:

Kostenträger: private Krankenkasse/Beilhilfe/Selbst

Die Kosten der Kur sind mit Ausnahme der Unterkunft, Verpflegung und der Kurtaxe voll beihilfefähig und werden in der Regel auch von den Privatkrankenkassen erstattet. Die Beihilfe bezuschusst die freie Heilkur noch mit zirka 15,- € täglich. Bei der freien Heilkur gilt der Aufenthalt als Sonderurlaub. Nicht mehr aktive Beamte können jederzeit eine solche Kurmaßnahme ohne Genehmigung einer Beihilfestelle durchführen.

 

Ambulante Vorsorgeleistung an einem anerkannten Kurort für gesetzlich Krankenversicherte (ehemalig: ambulante Badekur):

Kostenträger: Krankenkasse/ Selbstzahler

Die bisherige »offene Badekur« heißt »ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort« und ist im Sozialgesetzbuch verankert. Die Wirkprinzipien der »Badekur« sind Schonung, Übung und Kräftigung. Diese Reiz-Reaktionstherapie kann nur an einem entsprechenden Kurort durchgeführt werden = wohnortfern, nicht am Wohnort selbst.

Auf dem Kurarztschein unterscheidet man zwischen

  • ambulante Vorsorgeleistung zur Krankheitsverhütung = um das Auftreten einer Krankheit zu Verhindern oder zu Verzögern und
  • ambulante Vorsorgeleistung bei bestehender Krankheit = um die Verschlimmerung einer chronisch gewordenen Krankheit zu verhindern.

Der Kurantrag wird vom Hausarzt mindestens zwei Monate vor dem Anreisetag ausgefüllt und von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Im Antrag genügt es nicht, nur die Diagnose anzugeben, sondern hier muss die »Krankheitsverhütung« begründet werden.

Bei einer bestehenden chronischen Krankheit muss die Schädigung mit den resultierenden Beeinträchtigungen im Kurantrag attestiert werden. Wichtig ist auch die Formulierung des Kurzieles, wie z. B. …dem Patienten wird dadurch eine Hilfe zum besseren Umgang mit seinem Leiden gegeben. Nur die Krankenkassen entscheiden über die Genehmigung der Kur – deshalb die Notwendigkeit einer Kur durch Ihren Hausarzt gut begründen lassen.

Wird ein Kurantrag abgelehnt, lohnt sich in vielen Fällen der Widerspruch oder ein persönliches Vorsprechen bei der Kasse. Dazu hat man einen Monat Zeit. Eine nochmalige ärztliche Stellungnahme über Dringlichkeit und die medizinische Notwendigkeit der Kur, erhöht die Aussicht auf Erfolg. Nach unserer Erfahrung werden 50 % der Anträge zuerst abgelehnt, aber nach dem Widerspruch genehmigt.

Der Badearztschein wird in unserem Haus angenommen, ebenso wie Rezepte, die der Hausarzt ausgestellt hat. Manche Kassen können noch einen Zuschuss bis zu 16,– € gewähren, welchen Sie nach Abschluss der Badekur erhalten.

Anstatt des Badearztscheines können in unserem Haus durch den Badearzt Rezepte über Anwendungen ausgestellt werden. Die ärztlichen Leistungen werden über die mitgebrachte Chipkarte abgerechnet.
Der Eigenanteil beträgt 10 % der Heilbehandlungskosten + 10,– € pro Rezept. 

Bei Privatpatienten werden die ärztlichen Leistungen zur Gänze und die Heilbehandlungen gemäß dem beihilfefähigen Höchstsätzen übernommen. Ärztliche Leistungen werden nach den Gebührensätzen der GOÄ dem Patienten in Rechnung gestellt.

Privatkuren

 

Für privat Krankenversicherte ist bei Antragsstellung grundsätzlich zu beachten: Der behandelnde Arzt stellt den Antrag. Aus der Darstellung der Beschwerden sollte die Notwendigkeit einer stationären Heilbehandlung hervorgehen. Folgende Kriterien sollten vorhanden sein:

  • häufige ärztliche Betreuung
    ein schweres und/oder chronisches Krankheitsbild
  • alle Möglichkeiten der ambulanten Behandlung sind ausgeschöpft
  • für die erfolgreiche Behandlung ist die Herausnahme aus dem häuslichen Umfeld notwendig
  • aufeinander abgestimmte Behandlungen

Familienkuren

Im Sanatoriumsalltag fällt uns immer wieder auf, dass es für Familien schwierig ist, eine Einrichtung zu finden, welche ganzheitlich und individuell auf alle Familienmitglieder eingeht. Außerdem ist es schwierig, eine passende Unterkunft für alle Betroffenen zu finden.

Wir können dies leisten. Wir sind ein kleines, kompetentes, familiäres Haus. Wir kennen die Namen unserer Gäste, kümmern uns um jeden Einzelnen und können auch auf spezielle Bedürfnisse sehr gut eingehen.

Unsere Bäderabteilung befindet sich im Haus, ebenso die Ferienwohnungen in unterschiedlichen Größen. Die Gäste können sich in der Ferienwohnung selber verpflegen oder sich von uns verwöhnen lassen.

Unsere Küche geht auf sämtliche Diäten ein. Reduktionskost, Abnehmprogramme etc. finden Sie auf unserer Homepage.

 

Schon vor einem Kurantrag beraten wir gerne, um von Anfang an ein richtiges Vorgehen, was Ämter, Krankenkassen und Amtsärzte betrifft, zu erleichtern. Mit uns als kompetentem Berater an Ihrer Seite kann das schon im Vorfeld den Stress reduzieren.

Bei Mutter-Kind-Kuren kann die Betreuung der Kinder über eine Tagesmutter erfolgen. Unser Haus ist kein reines »Mutter-Kind«-Haus, sondern konzipiert für Menschen jeden Alters.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.